
Porträt
Liechtensteinische Zahnärzte Gesellschaft LZG
Die Liechtensteinische Zahnärzte Gesellschaft LZG wurde am 11.7.1989 unter dem Namen Gesellschaft Liechtensteinischer Zahnärzte GLZ als Standesvertretung der Zahnärzte in Liechtenstein gegründet. Die LZG nimmt die Interessen der Zahnärzteschaft wahr und sieht sich verpflichtet, den Patienten bei Problemen als Ansprechpartner zu dienen.
Die LZG ist sowohl unsere nationale Standesorganisation, als auch eine stimmberechtigte Sektion der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO. Durch diese Verbindung zur SSO profitieren die Zahnärzte und die Patienten, sei es durch die Fortbildung, sei es durch den Zugang zu einem ausgewogenen und transparenten Tarif, um nur zwei Beispiele zu nennen.
Die LZG versteht sich als Partner im Gesundheitswesen und arbeitet somit aktiv in der Landesgesundheitskommission sowie im Liechtensteinischen Dachverband von Berufen der Gesundheitspflege mit. Die LZG soll gemeinsame berufliche und soziale Interessen der Zahnärzte wahrnehmen und fördern, sowie für die Wahrung des zahnärztlichen Berufsansehens und der zahnärztlichen Berufspflichten sorgen.
Die LZG bezweckt insbesondere:
- für die Freiheit und Unabhängigkeit des Berufsstandes einzutreten; die theoretische und praktische Weiterbildung ihrer Mitarbeiter zu fördern und mit den wissenschaftlichen Institutionenzusammenzuarbeiten, die orale Gesundheit der Bevölkerung in Liechtenstein zu fördern und deren optimale zahnmedizinische Versorgung zu gewährleisten;
- die Liechtensteinische Zahnärzte Gesellschaft gegenüber der Bevölkerung, Behörden und Institutionen zu vertreten;
- die Beziehung zu zahnärztlichen Standesorganisationen in anderen Ländern und zu internationalen Organisationen, welche ähnliche Ziele verfolgen, zu pflegen;
- an den amtlichen Gesundheitsstatistiken mitzuwirken;
- eine Standesordnung festzusetzen;
- eine Ombudsstelle zu betreiben;
- den Notfalldienst zu organisieren und dessen Qualitätsstandards festzusetzen;
- die für die zahnärztlichen Leistungen berechneten Vergütungen zu überprüfen;
- bei Verträgen zur Regelung der Beziehungen der Zahnärzte zu den Trägern der Krankenkassen, Sozialversicherungen, Fürsorgeinstitutionen, Spitäler und ähnliches mitzuwirken.