
Sozialhilfe
Amt für soziale Dienste
Bezüger von Sozialhilfe haben in Liechtenstein unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Übernahme der Zahnbehandlungskosten. Ob ein solcher Anspruch im Einzelfall vorliegt, muss vom Sozialhilfebezüger beim Amt für Soziale Dienste abgeklärt werden.
Beim Amt für Soziale Dienste ist im Voraus ein Kostenvoranschlag des Zahnarztes einzureichen. Durch die Sozialhilfe können nur einfache und zweckmässige Behandlungen finanziert werden. Nachträglich eingereichte Rechnungen werden nicht übernommen.
Kontakt
Amt für Soziale Dienste
Postgebäude
9494 Schaan
Tel: +423 236 72 82
Fax: +423 236 72 74